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SPD Adlershof

Abgeordnetenhaus

Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin

Ebenfalls alle fünf Jahre finden in Berlin die Wahlen zum Landesparlament, dem Abgeordnetenhaus, statt. Jeder Wahlberechtigte hat bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden die Direktmandate an die Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlkreise vergeben. Gewählt wird nach dem relativen Mehrheitswahlrecht, was bedeutet, dass nur die/derjenige Kandidat/in gewählt ist, die/der die meisten Stimmen bekommen hat. Die Stimmen für die anderen Kandidat/innen werden verworfen. Mit der Zweitstimme wird die andere Hälfte des Abgeordnetenhauses gewählt. Dabei gilt das Verhältniswahlrecht, bei dem nicht über einzelne Kandidatinnen und Kandidaten, sondern über Parteilisten abgestimmt wird. Die Wahlberechtigten können ihre Zweitstimme daher nur einer bestimmten Partei, nicht aber einer/m bestimmten Kandidatin/en geben. Darüber hinaus gilt die Sperrklausel von 5 %, d.h. dass die Stimmen der Parteien, die weniger als 5 % erhalten, verworfen werden. Das Abgeordnetenhaus wählt die/den Regierende/n Bürgermeister/in und auf dessen Vorschlag den Senat, der aus der/m Bürgermeister/in und höchstens acht Senator/innen besteht. Das Abgeordnetenhaus hat mindestens 130 Mitglieder, von denen 60% direkt in ihren Wahlkreisen (Erststimme) und 40% indirekt über Landes- oder Bezirkslisten der Parteien (Zweitstimme) gewählt werden. Der Anteil, der über Listen gewählten Abgeordneten kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Im Abgeordnetenhaus sind derzeit 149 Abgeordnete vertreten.

 

Unsere Positionen

Hierfür setzen wir uns ein: Adlershofer Positionen 2022 (english version here)