SPD Adlershof

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Abgeordnetenhaus

Unsere Abgeordneten im Abgeordnetenhaus Berlin

Derzeit vertreten uns folgende SPD-Mitglieder aus Treptow-Köpenick im Abgeordnetenhaus:

  1. Lars Düsterhöff
    https://www.lars-duesterhoeft.de/

https://www.parlament-berlin.de/Abgeordnete/lars-dusterhoft?groupStrategy=fraktion
 

  1. Alexander Freier-Winterwerb
    https://www.parlament-berlin.de/Abgeordnete/alexander-freier-winterwerb?groupStrategy=fraktion

    Alex ist als Betreuungsabgeordneter für Adlershof unser Ansprechpartner.
     
  2. Dunja Wolff
    https://dunja-wolff.de
    https://www.parlament-berlin.de/Abgeordnete/dunja-wolff?groupStrategy=fraktion

Wissenswertes zu den Wahlen des Abgeordnetenhaus:

Alle fünf Jahre finden in Berlin die Wahlen zum Landesparlament, dem Abgeordnetenhaus, statt. Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter hat bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden die Direktmandate an die Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlkreise vergeben. Gewählt wird nach dem relativen Mehrheitswahlrecht, was bedeutet, dass nur die Kandidatin bzw. der Kandidat gewählt ist, die bzw. der die meisten Stimmen bekommen hat. Die Stimmen für die anderen Kandidierenden werden verworfen.
Mit der Zweitstimme wird die andere Hälfte des Abgeordnetenhauses gewählt. Dabei gilt das Verhältniswahlrecht, bei dem nicht über einzelne Kandidatinnen und Kandidaten, sondern über Parteilisten abgestimmt wird. Die Wahlberechtigten können ihre Zweitstimme daher nur einer bestimmten Partei, nicht aber einer bestimmten Kandidatin, ihrem bestimmten Kandidaten geben. Darüber hinaus gilt die Sperrklausel von 5 %, d.h. dass die Stimmen der Parteien, die weniger als 5 % erhalten, verworfen werden. Das Abgeordnetenhaus wählt die Regierende Bürgermeisterin bzw. den Regierenden Bürgermeister und auf dessen Vorschlag den Senat, der aus der Regierenden Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister und höchstens acht Senatorinnen und Senatoren besteht. Das Abgeordnetenhaus hat mindestens 130 Mitglieder, von denen 60% direkt in ihren Wahlkreisen (Erststimme) und 40% indirekt über Landes- oder Bezirkslisten der Parteien (Zweitstimme) gewählt werden. Der Anteil, der über Listen gewählten Abgeordneten kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.