Das Grundgesetz bestimmt, dass das Volk in Bund, Ländern, Kreisen und Gemeinden eine Volksvertretung, ein Parlament, haben muss, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen, regelmäßigen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. ?Alle Gewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt." (Artikel 20 Absatz 2) Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen kurz das Wahlsystem zu den Wahlen auf der Bezirks-, Landes-, Bundes- und Europaebene und unsere Mandatsträger vorstellen. Wir hoffen auf ein Interesse Ihrerseits, denn: Wählen gehen
Bildquelle: "Wählen gehen" - Zeitungsaktion 1994, aus: Pötzsch, Horst: Die deutsche Demokratie. (zusammengetragen von Gabriele Schmitz)
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