Der Senat hat heute auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel die Mietenbegrenzungsverordnung erlassen. Ab dem 1. Juni 2015 gilt damit die Regelung in ganz Berlin, dass die Miete bei Wiedervermietung einer nicht preisgebundenen Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen darf. Mit der Verordnung wurde Berlin zu einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
Senator Geisel: „Gerade in einer Großstadt wie Berlin sind die Angebotsmieten der große Preistreiber. Die Mietpreisbremse ist ein weiteres wichtiges Instrument, um die Mieten in der ganzen Stadt zu dämpfen. Den ungehemmten Mietforderungen bei der Vermietung von nicht preisgebundenen Wohnungen schieben wir so einen wirkungsvollen Riegel vor.“